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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Wichtiger Hinweis!
Wir schließen keine Verträge mit Endverbrauchern. Bestellungen können
nur von Unternehmern im Sinne des §14 BGB getätigt werden.
§ 1 Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 2 Vertragsabschluss nur mit Unternehmern im Sinne des §14 BGB
§ 3 Angebot und Vertragsabschluss
§ 4 Preise
§ 5 Versand
§ 6 Liefer- und Leistungszeit
§ 7 Gewährleistung
§ 8 Schadensersatz / Haftungsbeschränkung
§ 9 Mängelrügen
§ 10 Zahlung/Verzug
§ 11 Eigentumsvorbehalt
§ 12 Patente/sonstige Rechte Dritter
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
§ 14 Salvatorische Klausel
§ 1 Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Firma erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen.
1.4 Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen.
1.5 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn
sie von unserer Firma schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Vertragsabschluss nur mit Unternehmern im Sinne des §14 BGB
2.1 Die durch die Firma Federntechnik Knörzer GmbH angebotenen Waren
und Dienstleistungen werden ausschließlich an Unternehmern im Sinne des
§ 14 BGB angeboten, nicht auch an Endverbrauchern. Der Besteller
bestätigt deshalb ausdrücklich mit Aufgabe seiner Bestellung Unternehmer
im Sinne des § 14 BGB zu sein.
2.2 Der Besteller ist verpflichtet, umfassend seine betrieblichen Daten
anzugeben, einschließlich der vertretungsberechtigten Personen, z.B.
Geschäftsführer usw. Bei Kaufleuten ist der Vor- und Zuname, ggf. mit
entsprechenden im Geschäftsverkehr verwendeten Zusätzen anzugeben. Des
weiteren ist die komplette Anschrift anzugeben.
2.3. Sollte nach dem Zustandekommen des Vertrages die Firma
Federntechnik Knörzer GmbH Kenntnis erlangen, dass der Kunde entgegen
seiner Erklärung kein Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist, kann sie
binnen einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
3.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur
Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung
unserer Firma. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder
Nebenabreden.
3.2 Die Bestellung gilt erst mit ihrer Freigabe durch unsere Firma als
getätigt. Wir behalten uns vor zunächst die Firmendaten auf ihre
Vollständigkeit hin zu prüfen. Sollten die Daten nicht vollständig sein
oder sollten wir weitere Angaben benötigen, ist der Besteller zunächst
verpflichtet, diese Angaben zu ergänzen.
3.3 Die im Online Katalog enthaltenen produktbezogenen Angaben sind
unverbindlich und stellen keine Zusicherung von besonderen Eigenschaften
dar.
3.4 Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Webseite oder dem
Katalog ist die Federntechnik Knörzer GmbH zum Rücktritt berechtigt.
§ 4 Preise
4.1 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung unserer Firma
genannten netto Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Umsatzsteuer.
4.2 Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
4.3 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk
zuzüglich der Kosten branchenüblicher Verpackung und Versendung.
4.4 Für Lieferungen an Erstbesteller, Auslandskunden und Kunden die
fällige Forderungen unserer Firma nicht bezahlt haben oder über die uns
eine schlechte Auskunft über ihre Kreditfähigkeit vorliegt, behalten wir
uns eine Lieferung per Nachnahme oder gegen Vorkasse vor.
§ 5 Versand
5.1 Die Verladung und der Versand erfolgen unversichert auf Gefahr
des Empfängers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung
an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.
5.2 Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird,
geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer
über.
5.3 Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg
Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte
Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.
§ 6 Liefer- und Leistungszeit
6.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
6.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen; hierzu gehören insbesondere Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten
des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat unsere Firma
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten.
6.3 Sie berechtigen unsere Firma, die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
6.4 Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen um den Zeitraum
von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt wegen des noch
nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
6.5 Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer
Verpflichtung zur Lieferung frei, so kann der Käufer hieraus keine
sonstigen Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, herleiten.
6.6 Die Lieferung erfolgt insgesamt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger
Selbstbelieferung. Sollten derartige Umstände auftreten, werden wir den
Käufer hiervon benachrichtigen.
6.7 Im Falle einer nicht rechtzeitigen Lieferung aus von uns zu
vertretenden Gründen, ist der Käufer verpflichtet, eine angemessene
Nachfrist von mindestens drei Wochen zur Geltendmachung von Ansprüchen
nach § 326 BGB zu setzen.
6.8 Sollte sich bei der Fertigung der bestellten Ware ergeben, dass
diese technisch nicht herstellbar ist, sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
6.9 Wir behalten uns ein Rücktrittsrecht vor, für den Fall eines
vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere soweit von ihm
falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit gemacht werden. Ebenso, soweit
es uns nicht möglich ist, mangels entsprechender Selbstbelieferung, die
Lieferung auf absehbare Zeit durchführen zu können.
§7 Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
7.2 Wir leisten Gewähr für einwandfreie Herstellung der von uns
gelieferten Ware nach Maßgabe der technischen Liefervorschriften für
Federn. Falls die Fa. Federntechnik Knörzer GmbH nach Muster,
Zeichnungen, usw. des Kunden zu liefern hat, übernimmt dieser das Risiko
der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.
7.3 Ist der von uns gelieferte Gegenstand mangelhaft oder fehlen ihm
zugesicherte Eigenschaften, beschränkt sich unsere Gewährleistung
zunächst nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7.4 Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der
Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
7.5 Gewährleistungsansprüche gegen unsere Firma stehen nur dem
unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
7.6 Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
7.7 Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung
für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche
jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus
Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von
Mangelfolgeschäden absichern sollen.
7.8 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware vor der Verarbeitung
sorgfältigst zu untersuchen und Mängel unverzüglich zu rügen(§ 377 HGB).
Soweit hierbei Mängel festgestellt werden können, darf eine
Weiterverarbeitung der Ware nicht erfolgen. Ebenso dürfen weitere Teile
nicht mehr verarbeitet werden, sobald sich bei der Verarbeitung zunächst
nicht offensichtliche Mängel herausstellen. Wird entgegen dieser
Verpflichtung die Ware verarbeitet, werden Gewährleistungs- und
Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, mit Ausnahme des Rechtes auf
Wandlung oder Minderung.
7.9 Die dem Käufer gemäß § 439II BGB zum Zwecke der Nacherfüllung zu
erstattenden erforderlichen Aufwendungen werden beschränkt auf die
Transportkosten und auf eine Summe von max. 10 Prozent des Warenwertes
der Einzellieferung, jedoch nicht mehr als 100.- EUR.
Die konkreten Aufwendungen sind im Einzelnen nachzuweisen.
§ 8 Schadensersatz / Haftungsbeschränkung
8.1 Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus
welchem Rechtsgrund wird begrenzt auf das vertragstypische
Schadensrisiko (in der Regel auf den Rechnungswert unserer an dem
Schaden stiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge).
8.2 Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen
Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt
haften.
8.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus
positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und
aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen unsere Firma als auch gegen
unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit
nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
8.4 Die Haftung wird begrenzt auf Schäden, wie sie typischerweise bei
Geschäften, wie wir sie mit unseren Kunden abschließen, entstehen
können. Darüber hinaus wird die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für
nicht vorhersehbare Schäden und in gesetzlich zulässigen Umfange für
Schadensersatzansprüche des Käufers jeglicher Art, soweit eine
Freizeichnung zulässig ist.
8.5 Im übrigen wird die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich
zulässig. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.6 Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend für die Geschäftsführer
und die Mitarbeiter der Firma Federntechnik Knörzer GmbH.
§ 9 Mängelrügen
9.1 Reklamationen wegen Gewicht, Stückzahl, Qualität der Ware usw.
müssen unverzüglich nach Eingang der Sendung schriftlich erfolgen.
9.2 Dies gilt auch für Lieferungen, deren Anlieferungsort im Ausland
liegt.
9.3 Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen.
§ 10 Zahlung
10.1 Soweit nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen unserer Firma
10 Tage nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder 30 Tage nach
Rechnungstellung ohne Abzug zahlbar.
10.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des
Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schulden anzurechnen.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anzurechnen.
10.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag
verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt,
wenn der Scheck eingelöst wird.
10.4 Werkzeugkosten sind sofort ohne Abzug zahlbar.
10.5 Im Falle des Verzuges ist unsere Firma berechtigt Verzugszinsen in
Höhe von 8% über dem Basissatz gemäß §277 II BGB geltend zu machen.
10.6 Wir sind weiter berechtigt Fälligkeitszinsen gemäß § 353 HGB vom
Tage der Fälligkeit der Rechnung an zu berechnen.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
11.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser
Eigentum.
11.2 Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen
Geschäftsgang zu verfügen. Er ist jedoch nicht berechtigt die von uns
gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder andere
Sicherungsrechte hieran Dritten einzuräumen.
Erwirbt ein Dritter gleichwohl Rechte an dem Sicherungsgut, so tritt der
Kunde schon jetzt seine sämtlichen hierdurch entstandenen Rechte am
Sicherungsgut an die Firma Federntechnik Knörzer GmbH ab. Wir nehmen die
Abtretung hiermit an.
11.3 Das vorbehaltene Eigentum wird von uns freigegeben, sobald dessen
durchsetzbarer Wert die Forderung gegen den Kunden nachhaltig um mehr
als 20 Prozent übersteigt.
Bei laufender Rechnung dienen die Sicherheiten zur Absicherung der
gesamten Saldenforderung.
11.4 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden
Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten,
jedoch ohne Verpflichtung diesbezüglich für uns.
11.5 Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit
Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum
im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
11.6 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte
tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen
Miteigentumsanteils (wie oben) zur Sicherung an uns ab. Er ist
ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen
an uns für unsere Rechnung einzuziehen.
11.7 Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum
Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei
denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die
Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils so lange unmittelbar an
uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer
bestehen.
11.8 Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind
uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
Der Kunde ist verpflichtet uns insoweit unverzüglich zu benachrichtigen,
falls hinsichtlich des Sicherungsgutes eine Pfändung oder Beschlagnahme
oder sonstige Verfügungen seitens eines Dritten erfolgt.
11.9 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt
vom Vertrag.
11.10 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor
vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet
noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
11.11 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr
als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten
nach unserer Wahl freigeben.
§ 12 Patente/Sonstige Rechte Dritter
12.1 Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter
zu beachten.
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
13.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig wird einheitliches
internationales Kaufrecht ausgeschlossen.
13.2 Soweit der Käufer Vollkaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist der Sitz unserer Firma (Pfullingen)
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
13.3 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Pfullingen.
§ 14 Salvatorische Klausel
14.1 Sollten Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung des Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene
Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht
durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit
später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt,
soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke
enthält.
14.2 Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder
zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die,
soweit dies rechtlich möglich ist, dem Gewollten am nächsten kommt. |